Ostern und Ostermontag 2021, was geht und oder was nicht

Auch in diesem Jahr bahnt sich einer an Ostern anders als die vorherigen – wenn auch nicht sehr anders als im Jahr 2020. Die Draghi-Regierung, die seit etwas mehr als einem Monat an der Spitze des Landes steht, hat angeordnet – das Gesetzesdekret und das dpcm gelten vorerst bis zum 6. April mit dem Gesetzesdekret vom 13. März 2021, Nr. 30 und der Dpcm 2. März 2021neue restriktive Maßnahmen zur Bewältigung des Covid-Notfalls unter Berücksichtigung des Anstiegs der Infektionen und der bevorstehenden Osterferien. Vom 15. März bis 6. April Die wichtigste Änderung betrifft die gelben Bereiche, für die die Bestimmungen für die orangen Bereiche gelten. Innerhalb dieser können auch bestimmte Gebiete identifiziert werden, die weiteren restriktiven Bestimmungen unterliegen können, die nach Ermessen der Regionen und autonomen Provinzen angenommen werden: Tatsächlich also ein Land ganz in Rot oder Orange, mit Ausnahme von Sardinien, der einzigen Region im weißen Bereich.

Transfers und Restaurants

Für die Tage vom 3. bis 5. April – also die Tage Karsamstag, Ostern und Ostermontag – die Einschränkungen in der roten Zonegilt im gesamten Staatsgebiet mit Ausnahme der weißen Flächen. ganz Italien wird vom 3. bis 5. April zur roten Zone Das Bewegungsverbot gilt daher außer für Arbeits-, Gesundheits- oder Notwendigkeitserfordernisse sowie für die stets garantierte Rückkehr an den Wohnsitz, das Domizil oder die Wohnung. Zusätzlich zu diesen Fällen ist es auch möglich, in Zweitwohnungen innerhalb und außerhalb der Wohnregion zu ziehen, sofern diese vor dem 14. Januar 2021 gekauft oder gemietet wurden: Daher sind Kurzzeitmieten nicht enthalten diese Fälle. Damals in ganz Italien, d.h Gaststätten Sie können jedoch keinen Vor-Ort-Service durchführen Sie sind bis 22 Uhr zum Mitnehmen und Liefern geöffnet.

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Besuche

Besuche in Privathäusern sind in der roten Zone verboten, aber für die Ostertage sieht das Gesetzesdekret eine Ausnahme von den Bestimmungen vor: Es wird sein Es ist möglich, einen Tag und innerhalb derselben Region, immer zwischen 5 und 22, in ein Privathaus zu ziehen. Es werden maximal zwei Personen einziehen, und Kinder unter 14 Jahren können mitziehen, sowie behinderte oder nicht autarke Personen, die mit ihnen leben. Eine Regelung parallel zur Weihnachtszeit, die es Ihnen also ermöglicht, ein paar Stunden in Gesellschaft zum Feiern und Plaudern zu verbringen.

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