Maskenpflicht in Bars und Restaurants: für Arbeiter verlängert

Die obligatorische Verwendung des Maske für Beschäftigte in Bars, Restaurants, Supermärkten und der gesamten Privatwirtschaft wurde sie bis Juni verlängert. Die Entscheidung fiel nach einem Treffen zwischen Regierung, Arbeitsministerium Und Gesundheitsministeriumim Einvernehmen mit CGIL, CISL, UIL, UGL, Confindustria und mit Verbänden aus der Arbeitgeberwelt. Zuvor war geplant, die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung nur bis zum 15. Juni und nur für Orte zu verlängern, die bereits in der ab dem 1. Mai in Kraft getretenen Gesetzgebung gemeldet worden waren, aber es wurde beschlossen, einer Garantielinie zu folgen, die jedoch , scheint verschiedene Maßnahmen für i vorzusehen öffentlichen und privaten Sektor der Beschäftigung.

Das Treffen fand am gestrigen Mittwoch statt 4. Maiund hat daher die Pflicht zum Tragen einer Maske während der Arbeitszeit für diejenigen erweitert, die in Geschäften, Supermärkten, Betrieben, Versammlungsstätten und Orten mit Publikumsverkehr arbeiten, daher auch Bars und Restaurants. Ausgenommen sind diejenigen, die im Freien oder unter isolierten Bedingungen arbeiten. Gleiches gilt nicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, denen die Verwendung der Maske nur empfohlen wird.

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